Urteil zum Außerkrafttreten der Energielabel-Verordnung für Staubsauger

An einen Handelspartner der Elektra Bregenz AG                                                                                

im März 2019

BETREFF: Urteil zum Außerkrafttreten der Energielabel-Verordnung für Staubsauger

Sehr geehrter Handelspartner,

wir möchten Sie heute über die aktuellen Veränderungen und Auswirkungen zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung bei Staubsaugern informieren. Die Verordnung wurde vom Gericht der Europäischen Union für ungültig erklärt, da in der Prüfmethode ausschließlich Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen waren, was nicht dem tatsächlichen Verbraucherverhalten entspräche.

Was bedeutet das für Sie?

Das Urteil der Europäischen Union ist rechtskräftig, d.h. Lieferanten und Händler dürfen beim Verkauf von Staubsaugern das Energielabel nicht mehr zeigen oder kommunizieren. Das umfasst neben dem Verpackungsdesign sowohl die Werbung in Printmedien, das Internet als auch das Ausstellen in Verkaufsräumen. Auch Energielabel, die bereits am Produkt angebracht sind, müssen entfernt oder so überklebt werden, dass sie nicht mehr zu erkennen sind. Ansonsten drohen Abmahnungen oder Bußgelder. Ausgenommen sind Label, wie beispielsweise Einleger in der Umverpackung eines Staubsaugers, die vom Kunden nicht eingesehen werden können und somit keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. An den Produkten selbst ändert sich nichts. Da das Gericht der Europäischen Union die Verordnung insgesamt für nichtig erklärt hat, sind wir der Auffassung, dass damit auch sämtliche sonstigen Angaben zur Klassifizierung (z.B. Teppichreinigungsklasse, etc.) unzulässig sind.

Welche Unterstützung erhalten Sie von uns?

Auf Grund des kurzfristigen Verbotes wird es keine gewohnte Übergangsfrist geben. Wir arbeiten bereits an Lösungen, um Sie schnellstmöglich zu unterstützen:

  • - Unsere Lagerbestände werden ab sofort mit einem blickdichten Sticker über dem Energielabel überklebt, 
  •   bevor sie ausgeliefert werden
  • - Wir überarbeiten unsere Produktdatenblätter und stellen sie Ihnen in Kürze zur Verfügung
  • - Unsere Produktion wird ab sofort auf neue Verpackungen ohne E-Label umgestellt

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission prüft aktuell, ob eine kurzfristige Änderung der Energielabel-Verordnung für Staubsauger möglich ist. Dabei sollen die Messungen verbrauchernah mit einem halbvollen Staubbeutel durchgeführt werden. Dieses neue Energielabel könnte in ca. einem Jahr implementiert werden. Andernfalls wird es voraussichtlich für die kommenden zwei Jahre kein Energielabel für Staubsauger geben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schimkowitsch

Geschäftsführer Elektra Bregenz AG

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